Donnerstag, 5. Mai 2011

Bin Laden und die Menschenrechte

Der Zweck heiligt nicht die Mittel, aber die Mittel heiligen auch nicht den Zweck. Wenn man von der Schuld eines Menschen, wie Osama Bin Laden, überzeugt ist, ihn aber nicht vor ein Gericht bringen kann, dieser Zugleich aber eine Gefahr für die BürgerInnen darstellt, so ist seine Eliminierung, auch ohne Gerichtsverfahren, gerechtfertigt. Denn ein Gericht schafft nicht Gerechtigkeit, sondern stellt sie fest und es könnte sie auch nicht feststellen, wenn Gerechtigkeit nicht unabhängig von ihm existieren würde. Soviel dazu.

Emotional berührt es mich aber heftig, dass über die Menschenrechte eines eindeutig schuldigen – hat er sogar mit seinen Taten geprahlt – Terroristenführers diskutiert wird, während in großen Teilen Europas, vor allem auch in Österreich, nicht auf die Menschenrechte bestimmter „Randgruppen“ geachtet wird, diese nicht gewahrt werden (beispielsweise Menschen mit Behinderung, AsylwerberInnen, Schubhäftlinge oder Bettlerinnen).

Das ist, als ob man darüber debattiert, ob man in jedem Fall das Leben des Geiselnehmers schützen müsse (was theoretisch eine richtige Überlegung ist) und dabei völlig auf das Leben seiner Geiseln vergisst (was praktisch fahrlässig wäre).

Nach allem, was ich über Osama Bin Laden erfuhr, ist sein Tod bei weitem nicht das Schlimmste, das ihm passieren konnte. Das Schlimmste ist ihm bereits zugestoßen: Sein Lebenswandel. Natürlich begrüße ich, dass die JuristInnen dieser Welt über dieses Thema philosophieren. Es ist wichtig. Wichtiger aber noch, die praktische politische Frage – auch philosophisch – zu ergründen, warum Bin Laden gejagt wurde, andere, vom „Westen“ unterstützte und/oder eingesetzte Tyrannen aber nicht.

Kann natürlich sein, dass ich mich irre.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreib dich aus